ÜbersetzerFreiberuflich Tätige, die im Auftrag eines Verlags ein bestimmtes Werk übersetzen. Übersetzer von literarischen Werken haben in der Mehrzahl ein geisteswissenschaftliches Studium absolviert. Sie müssen eine ausgesprochene Kenntnis des Sprachraums haben, aus dem das Originalwerk stammt. Dies gilt beispielsweise für Kultur und Alltagskultur, Umgangsformen und Lebensgewohnheiten. Sie besitzen in der Regel ein besonders feines Gespür sowohl für die Sprache, aus der sie übersetzen als auch für ihre Muttersprache. Verlage schließen mit Übersetzern einen Vertrag ab, der die Leistungen, die der Übersetzer erbringt, genau definiert. Im Gegenzug ist im Verlagsvertrag beschrieben, wie der Übersetzer honoriert wird. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Verband deutscher Schriftsteller in verdi haben einen Normvertrag ausgearbeitet. Im Rahmen der Reform des Urheberrechts hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Verlage und Übersetzer gemeinsame Regeln zur Vergütung entwickeln müssen. Bislang wurde noch keine Einigung in der Frage erreicht, wie eine angemessene Vergütung konkret aussieht. In mehreren Fällen haben Übersetzer die Gerichte angerufen, um ihren Anspruch auf angemessene Vergütung durchzusetzen. (siehe auch: Honorar, Verlagsvertrag) |
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