Urheberrecht

Es garantiert den Schutz geistigen Eigentums und räumt dem Urheber eines Werks das alleinige Recht ein, sein Werk zu verwerten. Es stellt also sicher, dass der Urheber aus seinem Werk auch einen materiellen Nutzen ziehen kann. Der Urheberrechtsschutz gilt in Deutschland und in der Europäischen Union bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrechtsgesetz definiert, welche Werke eine geistige Schöpfung darstellen und benennt die Verwertungsrechte, die einem Urheber zustehen. Diese können an Verwerter abgetreten werden.
Im Urheberrecht sind aber auch die so genannten Schrankenregelungen genannt, in denen der Schutz des Urhebers und sein Recht auf ausschließliche Verwertung eingeschränkt ist. So gesteht das Urheberrecht beispielsweise dem Käufer eines Werks das Recht auf Privatkopie zu.

In Deutschland wurde das Urheberrechtsgesetz zuletzt 2003 geändert, um das Urheberrecht an die Bedürfnisse des Informationszeitalters anzupassen, wie eine EU-Richtlinie vorschreibt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren für den so genannten Zweiten Korb zum Urheberrecht in derI nformationsgesellschaft. Einige Schrankenregelungen im geplanten Gesetz werden von Urhebern und Verwertern als zu weitgehend empfunden.
(siehe auch: Verlage schützen geistiges Eigentum)

 
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