Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung der Urheberrechte gegenüber Dritten. Für die Nutzung eines Werkes muss der Urheber und der Verlag seine Genehmigung erteilen. Aufgrund der Vielzahl von Verbreitungsmöglichkeiten kann ein Urheber selbst kaum mehr nachprüfen können, ob ein Werk legal genutzt wird. Die VG Wort übernimmt diese Aufgabe, sie ist also treuhänderisch tätig - indem sie pauschal Abgaben einzieht und an die Autoren und Verlage nach einem bestimmten Schlüssel ausschüttet. Abgaben müssen die Hersteller und Importeure von Kopiergeräten, Scannern, Brennern und Bild- und Tonträgern entrichten, mit denen ein Werk vervielfältigt werden kann (Geräteabgabe). Erhoben wird die Gebühr außerdem für das Vemieten und Verleihen, das heißt, auch öffentliche Bibliotheken führen eine Tantieme ab. Der Anspruch auf Vergütung der Urheber ist im Urheberrecht gesetzlich verankert. 2004 hat die VG Wort nach eigenen Angaben Erlöse aus der Wahrnehmung der Urheberrechte an 127.171 Autoren und 5.706 Verlage ausgeschüttet. (siehe auch: Urheberrecht) |
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