VorauszahlungVorschuss, den ein Verlag einem Autor bzw. einem Übersetzer gewährt - in der Regel nach Abschluss eines Verlagsvertrags. Das heißt der Verlag tritt in Vorleistung, noch bevor das Manuskript fertiggestellt ist und lange bevor ein Werk in den Handel kommt. Die Vorauszahlung wird in der Regel mit der prozentualen Beteiligung des Autors an den tatsächlich abgesetzten Exemplaren verrechnet, es sei denn, der Verlag hat sich verpflichtet, einen bestimmten Mindestbetrag (Garantiehonorar) zu zahlen, unabhängig davon, wie sich der Absatz entwickelt. (siehe auch: Honorar, Verlagsvertrag) |
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