KünstlersozialabgabeAbgabe zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten- und Krankenversicherung bietet.
Alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – also auch Verlage – sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der von ihnen gezahlten Honorarsummen (derzeit 5,5 Prozent) an die Künstlersozialkasse abzuführen. Der Abgabesatz wird jährlich neu festgelegt. |
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