Ladenpreis

Der Preis inklusive Mehrwertsteuer, den der Endabnehmer zu zahlen hat.

In Deutschland wird der Ladenpreis vom Verlag festgesetzt. Der Wiederverkäufer, also eine Buchhandlung, ein Online-Shop, etc. ist an diesen Preis gebunden. Nach dem Buchpreisbindungsgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist, darf ein Verlag den Ladenpreis frühestens 18 Monate nach Erscheinen des Titels aufheben. Erst danach kann der Handel den Preis selbst bestimmen. Eine Ausnahme gibt es für so genannte Mängelexemplare, Bücher also, die Schäden aufweisen. Diese können zu herabgesetzten Preisen angeboten werden, der Händler muss sie entsprechend kennzeichnen.

siehe auch: Modernes Antiquariat, Preisbindung, Ramsch

 
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