PflichtablieferungAufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss jeder Verlag Exemplare aller publizierten Werke unaufgefordert und kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern. Darüber hinaus müssen ein bis drei Pflichtexemplare (je nach Landespressegesetz) an zentrale Landesbibliotheken oder eine andere Bibiliothek geliefert werden. Die Pflichtablieferung dient dazu, alle Publikationen, die in Deutschland erschienen sind, lückenlos nachweisen zu können. |
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